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Coachingförderung: Neuigkeiten jetzt auch beim Vorgründungscoaching

Bereits seit 1. Januar gelten Änderungen in der Förderung von Coaching nach der Gründung. Seit 1. Mai hat nun auch beim Coaching vor der Gründung eine neue Förderperiode begonnen. Die neuen Formulare für dieses Vorgründungs- und Nachfolgecoaching sind seit letzter Woche auch verfügbar.
Zeit also, ein kleines Resumée zu ziehen, zumal sich der Beginn eines Vorgründungscoachings grad verzögert, weil die Bearbeitung in der Übergangsphase drei Wochen länger dauert, was weder die Gründerin noch mich als Beraterin amüsiert. Aber das ist vergleichsweise harmlos, beim Coachingprogramm nach der Gründung brachte der Wechsel der Zuständigkeit von der KfW zur BAFA deutlich mehr Schwierigkeiten mit sich. Mittlerweile scheint das aber überwunden, mehr kann ich sagen, wenn in den nächsten Wochen der erste Verwendungsnachweis seinen Weg geht.

Diese Optionen der Förderung gibt es derzeit:
1. Vor der (Vollzeit-)Gründung: „Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern„. Weiterhin mein Lieblingsprogramm, weil es die höchstmögliche Förderung (70%) mit einem überschaubaren bürokratischen Aufwand und dem höchsten Nutzen kombiniert.
2. Nach der Gründung: „Förderung unternehmerischen Know-hows„. Hier beträgt die Förderhöhe nur 50%. Trotzdem eine gute Lösung für alle, die es verpasst haben, sich bereits vor der Vollzeit-Gründung intensive Unterstützung zu holen. Und natürlich für alle, die sich aufbauend auf ein Vorgründungscoaching weiter kostengünstig kompetente Begleitung sichern wollen. Für alle, die noch vor der Vollzeitgründung stehen aber tatsächlich die zweite Wahl, weil aufwendiger in der Abwicklung, niedriger in der Förderquote, später im Einsatz und damit zwangsweise weniger wirkungsvoll.


Beide Programme verlangen von den BeraterInnen eine neue Akkreditierung. Was ich mittlerweile auch geschafft habe, denn bei der BAFA gab es immense Softwareprobleme. Ich bin auch froh dafür, daß keine meineR KundInnen in der Phase einen Antrag gestellt hat, in der die „Inaussichtstellung eines Zuschusses“ bis zu 40mal an die gleiche Adresse verschickt wurde. Abgesehen davon, hat es natürlich auch seinen ganz eigenen Charme, nach sieben Jahren als KfW-Beraterin nochmal neu Belege und Erklärungen abzugeben.
Der Gag an der Geschichte ist: Die einzig öffentlich zugängige Beraterdatenbank bei der KfW sollte zunächst abgeschalten werden, weil die KfW ja für das Coaching nach der Gründung nicht mehr zuständig ist. Weswegen für das Vorgründungs- und Nachfolgecoaching auch eigene Regelungen für die Beraterzulassung getroffen werden mussten. Jetzt bleibt die KfW-Beraterbörse doch erhalten und verkündet auch weiter, welche BeraterInnen für das Gründercoaching Deutschland, das es ja seit Januar nicht mehr gibt, zugelassen sind.(Falls Sie sich jetzt die Haare raufen wollen, nur zu!)
Wenn ich volkswirtschaftlich betrachte, welchen Aufwand die Umstellung auf Seiten der Bewilligungsbehörden wie der BeraterInnen verursacht hat, wird mir leicht schwindlig. Wenn ich daran denke, wieviele Beratungsprojekte sich verschoben haben – weil wir mit GründerInnen, die Beratung in Anspruch nehmen wollten, zunächst noch nicht arbeiten konnten, erscheint mir das große Wort von der Gründungsförderung leicht absurd. Aber Schwamm drüber! Ich hoffe sehr auf Lerneffekte auf Seiten der Verantwortlichen, ich bin ja Optimistin!
Vor allem freue ich mich auf die Zeit, wenn alles wieder rund läuft und Anträge auf Vorgründungscoaching wieder innerhalb von zwei Wochen bearbeitet werden, statt derzeit innerhalb von fünf Wochen. Nach wie vor stehe ich gerne für ein erstes Sondierungsgespräch zur Verfügung und begleite ggfs. die Beantragung.

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